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Mit einem Anwalt fährt`s sich besser !

 

Es kann jeden passieren. Man wird in einen Verkehrsunfall verwickelt. Dann stellt sich meist nicht nur die Frage, wie setze ich meine Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung durch. Oft bekommen Unfallbeteiligte auch Post von der Bußgeldbehörde oder der Polizei, z.B. wenn sich bei dem Unfallereignis jemand verletzt hat.

 

Unsere Erfahrung zeigt uns immer wieder, dass ohne anwaltliche Hilfe bestehende Forderungen wie z.B. eine Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung oder eine Unkostenpauschale  bei der Versicherung nicht durchgesetzt oder gar nicht erst geltend gemacht werden.

Um hier erfolgreich Ansprüche durchzusetzen oder auch ein Bußgeldverfahren abzuwenden, ist es notwendig, frühzeitig anwaltlich Beratung in Anspruch zu nehmen.  Man sollte sich immer vor Augen halten: Die gegnerische Versicherung verfolgt die Interessen ihres Versicherungsnehmers und nicht die des Geschädigten. Von sich aus wird die Versicherung deshalb nicht alle in Betracht kommenden Schadenersatzansprüche regulieren. Dies kann nur ihr Anwalt prüfen und durchsetzen.

 

Und noch eines: Gerade in Verkehrsrechtsstreitigkeiten kann eine Rechtsschutzversicherung von großem Vorteil sein. Oftmals ist hier die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung der Schuldfrage unumgänglich und die Kosten hierfür können den eigentlichen Schaden dabei weit übersteigen.

 

Rechtsanwalt Sven Schönherr verfügt über eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und ist Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um das Thema Straßenverkehr.

 

Sven Schönherr

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht